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„Tschuldigung!“

■ Innensenator Pätzold bedauert die rechtswidrige Räumung in der Gitschiner Straße 87 von 1988

Fünf Bewohnern des Hauses Gitschiner Straße 87 in Kreuzberg ist jetzt ein Schreiben mit dem Briefkopf des Innensenats ins Haus geflattert, in dem sich Pätzold für die rechtswidrigen Wohnungsräumungen am 18. Oktober 1988 entschuldigt. Die Bewohner der Gitschiner Straße 87 waren damals von der Polizei im Einvernehmen mit Vertretern der politischen Staatswaltschaft kurzerhand aus ihren Wohnungen geräumt worden, obwohl es dafür keinerlei Rechtsgrundlage gab.

Statt den Skandal aufzuklären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, hatten Innensenator Kewenig, Staatssekretär Müllenbrock und Justizsenator Rehlinger alles getan, um den Vorfall zu verschleiern. Pätzold, der nach seiner Amtsübernahme eine „gründliche Überprüfung“ angeordnet hatte, bedauerte in dem Schreiben an die Bewohner jetzt, daß das Ergebnis „äußerst unbefriedigend“ verlaufen sei. Er bestätigte noch einmal, daß „alle Maßnahmen der Polizei, die im Ergebnis zu der Wohnungsräumung geführt haben, rechtswidrig“ gewesen seien.

„Fast noch schlimmer“ sei aber, „daß offenbar keiner der beteiligten leitenden Beamten diese Rechtswidrigkeit erkannt und sich entsprechend verhalten hat“. Schuld daran sind laut Pätzold die „ungeklärten“ Befugnisse der Staatsanwaltschaft und Polizei „in Grenzbereichen“. Die Bewohner der Gitschiner Straße wollen jetzt eine Strafanzeige gegen Landespolizeidirektor Kittlaus erstatten, bei dem sich der an der Räumung beteiligte leitende Polizeibeamte Mahr rückversichert hatte, daß die Aktion rechtmäßig gewesen sei.

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