■ Tschechien: Gesetz aufgehoben
Prag (dpa) – Tschechische Emigranten, die vor der Wende von 1989 ins Ausland geflüchtet waren und ihr Eigentum den damaligen kommunistischen Machthabern überlassen mußten, können bald ihr Vermögen zurückbekommen. Das Verfassungsgericht in Brünn habe das Restitutionsgesetz von 1991 aufgehoben, berichteten Prager Zeitungen. Ab 1. November können im Ausland lebende Tschechen innerhalb von sechs Monaten ihre Ansprüche geltend machen. Allerdings nur, wenn sie ihre Staatsbürgerschaft beibehalten haben.
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