piwik no script img

■ TschechienGesetz aufgehoben

Prag (dpa) – Tschechische Emigranten, die vor der Wende von 1989 ins Ausland geflüchtet waren und ihr Eigentum den damaligen kommunistischen Machthabern überlassen mußten, können bald ihr Vermögen zurückbekommen. Das Verfassungsgericht in Brünn habe das Restitutionsgesetz von 1991 aufgehoben, berichteten Prager Zeitungen. Ab 1. November können im Ausland lebende Tschechen innerhalb von sechs Monaten ihre Ansprüche geltend machen. Allerdings nur, wenn sie ihre Staatsbürgerschaft beibehalten haben.

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 360 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen