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Trotz Einspruch der US-RegierungTexas exekutiert Mexikaner

Wegen Mordes und Vergewaltigung ist in Texas ein Mexikaner hingerichtet worden. Dabei wurde gegen die Wiener Konvention verstoßen. Auch der Einspruch der US-Regierung war vergebens.

Luis Malpica de Lamadrid, mexikanischer Konsul in Houston, vor dem Gefängnis von Huntsville. Bild: reuters

BERLIN taz | Im US-Bundesstaat Texas ist am Donnerstagabend der 38-jährige Mexikaner Humberto Leal Garcia, Jr. per Giftspritze hingerichtet worden. Leal war wegen der Vergewaltigung und brutalen Ermordung einer 16-Jährigen 1994 zum Tode verurteilt worden. In seinen letzten Worten in der Hinrichtungskammer übernahm er die volle Verantwortung für seine Tat und sagte, dass er sie bereue. Kurz vor seinem Tod rief er noch zweimal: "Viva Mexico!"

Tatsächlich hatte die Regierung seines Heimatlandes - das er mit seinen Eltern allerdings schon als Kleinkind Richtung USA verlassen hatte - bis zuletzt versucht, Leal vor der Hinrichtung zu bewahren. Wichtigster Punkt: Obwohl das auch von den USA unterzeichnete Wiener Abkommen über konsularische Beziehungen zwingend vorschreibt, dass im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung gegen einen Ausländer dessen konsularische Vertretung informiert werden muss, war das bei Humberto Leal nicht geschehen.

Und nicht nur in seinem Fall: Auf Antrag der mexikanischen Regierung hatte der Internationale Gerichtshof in Den Haag 2004 entschieden, dass die USA in Fällen von 51 inhaftierten Mexikanern gegen die Bestimmungen des Wiener Abkommmens verstoßen hatte und die Fälle neu aufgerollt werden müssten. 2008 hatte die US-amerikanische Regierung, damals noch unter Präsident George W. Bush, anerkannt, dass der Spruch des IGH bindend sei.

Im Fall Leal hatte die Obama-Regierung sich für einen Aufschub der Hinrichtung eingesetzt und sogar den Obersten Gerichtshof angerufen, um aufgrund des Verstoßes gegen das Wiener Abkommen eine Verschiebung zu erreichen. Doch der nach wie vor mit konservativer Mehrheit besetzte Gerichtshof hatte den Antrag am Donnerstagabend mit 5 zu 4 Richterstimmen abgelehnt. Ihre Begründung: Nach wie vor sind die Bestimmungen des Wiener Abkommens nicht in der US-Strafprozessordnung verankert. Ein entsprechender Gesetzentwurf des demokratischen Senators Patrick Leahy liegt dem Senat zwar vor, ist aber noch nicht verabschiedet.

Man habe sich, argumentierte die konservative Richtermehrheit nun, an geltendes Recht zu halten und nicht an Gesetze, die vielleicht einmal gelten könnten. Eine Stunde nach dem Richterspruch war Humberto Leal tot.

USA verweigert nicht zum ersten Mal konsularische Betreuung

Bereits 1999 war die deutsche Bundesregierung im Falle der zum Tode verurteilten und dann hingerichteten deutschen Brüder Walter und Karl-Heinz LaGrand vor den Internationalen Gerichtshof gezogen. Auch ihnen war konsularische Betreuung vorenthalten worden, auch damals hatte die US-Justiz internationale Proteste und die einstweilige Anordnung des Internationalen Gerichtshofs ignoriert.

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8 Kommentare

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  • RU
    Recht und Gesetz

    Linke = Täterschützer

     

    Am besten nur 10 Jahre für Mörder und die letzten 3 natürlich im offenen Vollzug mit allen Angenehmlichkeiten. Oder ist auch dies nicht zumutbar?

  • BG
    Bernd Goldammer

    Nein, egal wieviele Perverse hier zurück ins Mittelalter wollen. Die Ermordung von Menschen im Staatsauftrag ist verbrecherisches Nazi-Gedankengut. Man sollte ein Denkmal bauen, für Alle die, die allein von USA- Gerichten unschuldig ermordet wurden. Jedes Menschen Leben ist und bleibt unantastbar. Nur erfolgreiche, schnelle und wahrhaftige Ermittlungen halten Straftäter vom schändlichen Tun ab. Hinrichtungen dagegen dienen dümmlicher Mordlust von Affen.

  • D
    demokrater

    @recht und gesetz und demokrat

     

    So So Sie meinen also die Welt wird besser mit Todesstrafe?

     

    Die Todesstrafe als auch Haftstrafen ohne resozialisierungsmöglichkeiten beruhen auf Basis von Rache.

    Aber steht ja schon im Alten Testament. Das mit dem Augen und dem Zähnen, Sie wissen schon gehört eh zu Ihrem Sprachschatz.

    Meines Erachtens sollte die Bevölkerung (in Ihrem Sprachschatz kennen sie dieses Wort sicherlich als "VOLK") schon vor nichtresozialisierbaren Täter geschützt werden, deswegen sind Haftstrafen als auch Sicherheitsverwahrung in einigen Fällen mehr als sinnvoll,und werden ja auch angewendet. Aber einen Menschen zu töten ist aus diesem Blickwinkel unnötig von meiner Moral her völlig inakzeptabel und verachtenswert.

     

    PS Falls Ihnen einige Worte hier zu lang sind, schlagen Sie doch in Ihrem sicherlich vorhandenen DEUTSCHEM Wörterbuch nach, welches aber sicherlich min. 70 Jahre alt ist

     

    Mit Freundlichem :) Gruss

  • RU
    Recht und Gesetz

    Wenn der Exekutierte die Tat begangen hat, und davon ist ja nun auszugehen, hat er eine gerechte Strafe bekommen. Texas ist ein Rechtstaat und hält uns den Spiegel vor. Bei uns kommen Typer wie dieser Mexikaner nach 15 Jahre wieder frei.

  • D
    Demokrat

    Von Texas lernen heißt siegen lernen!

     

    Wir brauchen in Deutschland endlich eine basisdemokratische Volksabstimmung ob man hier nicht auch die Todesstrafe für Vergewaltiger einführen soll!

     

    Dem Volk gehört die Macht, nicht irgendwelchen Anzugträger da oben!!!

  • BG
    Bernd Goldammer

    Und diese Amerikaner wollen Libyen und der ganzen Welt die Menschenrechte erkämpfen?

  • S
    Schlumpf

    Die USA scheren sich eben nicht um geltendes Recht...

  • Z
    zombie1969

    Und diese Hinrichtung kostete vermutlich auch mehr als lebenslange Haft wie es seit kürzerem in diversen Medien behauptet wird. Für wie dumm hält man die Leser eigentlich?