Trotz Einspruch der US-Regierung: Texas exekutiert Mexikaner

Wegen Mordes und Vergewaltigung ist in Texas ein Mexikaner hingerichtet worden. Dabei wurde gegen die Wiener Konvention verstoßen. Auch der Einspruch der US-Regierung war vergebens.

Luis Malpica de Lamadrid, mexikanischer Konsul in Houston, vor dem Gefängnis von Huntsville. Bild: reuters

BERLIN taz | Im US-Bundesstaat Texas ist am Donnerstagabend der 38-jährige Mexikaner Humberto Leal Garcia, Jr. per Giftspritze hingerichtet worden. Leal war wegen der Vergewaltigung und brutalen Ermordung einer 16-Jährigen 1994 zum Tode verurteilt worden. In seinen letzten Worten in der Hinrichtungskammer übernahm er die volle Verantwortung für seine Tat und sagte, dass er sie bereue. Kurz vor seinem Tod rief er noch zweimal: "Viva Mexico!"

Tatsächlich hatte die Regierung seines Heimatlandes - das er mit seinen Eltern allerdings schon als Kleinkind Richtung USA verlassen hatte - bis zuletzt versucht, Leal vor der Hinrichtung zu bewahren. Wichtigster Punkt: Obwohl das auch von den USA unterzeichnete Wiener Abkommen über konsularische Beziehungen zwingend vorschreibt, dass im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung gegen einen Ausländer dessen konsularische Vertretung informiert werden muss, war das bei Humberto Leal nicht geschehen.

Und nicht nur in seinem Fall: Auf Antrag der mexikanischen Regierung hatte der Internationale Gerichtshof in Den Haag 2004 entschieden, dass die USA in Fällen von 51 inhaftierten Mexikanern gegen die Bestimmungen des Wiener Abkommmens verstoßen hatte und die Fälle neu aufgerollt werden müssten. 2008 hatte die US-amerikanische Regierung, damals noch unter Präsident George W. Bush, anerkannt, dass der Spruch des IGH bindend sei.

Im Fall Leal hatte die Obama-Regierung sich für einen Aufschub der Hinrichtung eingesetzt und sogar den Obersten Gerichtshof angerufen, um aufgrund des Verstoßes gegen das Wiener Abkommen eine Verschiebung zu erreichen. Doch der nach wie vor mit konservativer Mehrheit besetzte Gerichtshof hatte den Antrag am Donnerstagabend mit 5 zu 4 Richterstimmen abgelehnt. Ihre Begründung: Nach wie vor sind die Bestimmungen des Wiener Abkommens nicht in der US-Strafprozessordnung verankert. Ein entsprechender Gesetzentwurf des demokratischen Senators Patrick Leahy liegt dem Senat zwar vor, ist aber noch nicht verabschiedet.

Man habe sich, argumentierte die konservative Richtermehrheit nun, an geltendes Recht zu halten und nicht an Gesetze, die vielleicht einmal gelten könnten. Eine Stunde nach dem Richterspruch war Humberto Leal tot.

USA verweigert nicht zum ersten Mal konsularische Betreuung

Bereits 1999 war die deutsche Bundesregierung im Falle der zum Tode verurteilten und dann hingerichteten deutschen Brüder Walter und Karl-Heinz LaGrand vor den Internationalen Gerichtshof gezogen. Auch ihnen war konsularische Betreuung vorenthalten worden, auch damals hatte die US-Justiz internationale Proteste und die einstweilige Anordnung des Internationalen Gerichtshofs ignoriert.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.