: Tropenholz
Den Blick aus Tropenholzfenstern hat der Hamburger Senat satt. Gestern beschloß er, die schwammige Dienstanweisung von 1989, die den Einbau von Tropenholzfenstern in öffentlichen Gebäuden untersagt, zu verschärfen. Künftig darf Tropenholz nur bei Vorlage eines internationalen Gütesiegels unabhängiger Gutachter verwendet werden, das bestätigt, daß das Holz aus „nachweislich nachhaltiger Forstwirtschaft“ stammt. Derzeit stellen sich die Holzimporteure ihr Siegel selbst aus; in 14 stadteigenen Gebäuden wurden daraufhin Tropenholzfenster eingebaut (taz berichtete). Naturschutzverbände fordern ein komplettes Einfuhrverbot, da Tropenholz nicht auf Plantagen nachzubauen sei.
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