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ABT. EG-BÜROKRATIETreuhand paßt ins Konzept

■ EG-Kommission: Arbeit ist EG-Markt-kompatibel

Brüssel (dpa/taz) — Die Tätigkeit der Treuhandanstalt, der größten Staatsholding der Welt, ist nach Ansicht der EG-Kommission in Brüssel größtenteils mit den Bestimmungen des EG-Marktes vereinbar und verstößt nicht gegen das Wettbewerbsrecht. Diese förmliche Entscheidung traf die Kommission gestern in Brüssel. Gleichzeitig beschloß sie die Einrichtung eines Überwachungssystems, in dessen Rahmen die Gewährung von Beihilfen in sensiblen Wirtschaftsbereichen und bei der Privatisierung großer Unternehmen nach Brüssel gemeldet werden muß.

Zu den sensiblen Wirtschaftsbereichen gehören die Automobilindustrie, die Landwirtschaft, die Textil- und Stahlindustrie sowie die Fischerei. Die Kommission werde im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens darüber befinden, hieß es in einer Pressemitteilung. Mit der Entscheidung der Kommission wird die Vereinbarung zwischen dem für die Wettbewerbspolitik zuständigen EG-Kommissar Sir Leon Brittan und Bundeswirtschaftsminister Jürgen Möllemann vom 19. Juli bestätigt.

Das beschleunigte Prüfverfahren soll auch für die wichtigeren Fälle gelten, über die der Vorstand der Treuhandanstalt unter Vorsitz von Präsidentin Birgit Breuel selbst entscheidet. Ansonsten setzt die Kommission Vertrauen vor Kontrolle und geht davon aus, daß die Treuhandanstalt keine staatlichen Beihilfe gewährt.

Um Kollisionen mit den europäischen Wettbewerbskontrolleuren zu vermeiden, wurde der Begriff „Beihilfe“ in der Entscheidung Treuhand-kompatibel umdefiniert: Die Abschreibung von Schulden als Folge der DDR-Wirtschaft sowie die Haftungsbefreiung für vor dem 1. Juli 1990 verursachte Umweltschäden gelten demnach nicht als Beihilfen. Darlehen und Bürgschaften, die die Treuhandanstalt ihren Unternehmen gewährt, enthielten im allgemeinen Beihilfeelemente, heißt es ferner. „Angesichts der in den neuen Bundesländern notwendigen Wirtschaftsentwicklung wird die Kommission derartige Fälle aber wohlwollend prüfen.“ dri

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