: Treuhand geregelt
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Berlin (taz) - Mit der Verabschiedung des Treuhandgesetzes hat die DDR-Volkskammer den Weg für die Privatisierung der DDR-Betriebe festgelegt. Bis zuletzt umstritten war, wie die Erlöse aus der Privatisierung von DDR-Betrieben verwendet werden sollen. Hier wurden im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzentwurf Änderungen beschlossen: Mit den Einnahmen der Treuhandanstalt sollen „vorrangig“ ehemals volkseigene Betriebe saniert werden, in „zweiter Linie“ wird mit ihnen das Staatsdefizit finanziert.
Den DDR-Bürgern sollen zu einem späteren Zeitpunkt „verbriefte Anteilsrechte“ eingeräumt werden, die sich an der Höhe des Geldbetrages orientieren, der am 1.Juli zum Kurs von 2:1 umgetauscht wird. Fraglich ist jedoch, ob nach der Sanierung des Staatshaushalts mit dem Treuhandvermögen dafür überhaupt noch Geld übrigbleibt.
Volkseigene Wohnungen fallen nicht in die Kompetenz der Treuhandanstalt, Vermögen in der Land- und Forstwirtschaft jedoch soll von ihr privatisiert werden. Den „ökologischen, ökonomischen, strukturellen und eigentumsrechtlichen Besonderheiten des Agrarsektors“ soll dabei Rechnung getragen werden.
Geändert wurden auch die Kompetenzen des Ministerpräsidenten. Die Treuhandanstsalt soll weiterhin seiner „Aufsicht“ unterliegen. Ihr Verwaltungsrat wird jedoch auch vom Ministerrat und der Volkskammer bestimmt.
Die Treuhandanstalt spielt bei der Privatisierung der DDR -Wirtschaft die Schlüsselrolle: 8.000 volkseigene Betriebe sollen bis zum 1.Juli in Kapitalgesellschaften umgewandelt werden. Die Oppositionsparteien kritisieren, daß mit der nun verabschiedeten Regelung in erster Linie Löcher im Staatshaushalt gestopft würden. 40 Jahre lang sei das Volkseigentum veruntreut worden, meinte Hanns-Ulrich Meisel (Bündnis 90/Grüne). Jetzt bringe das Parlament das zu Ende, was die Honecker-Regierung nicht geschafft hat, nämlich die Veruntreuung des Volkseigentums zu Staatseigentum.
si
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