Transplantationsskandal in München: Chefarzt rehabilitiert
Das Klinikum Rechts der Isar muss einen geschassten Chirurgen wieder als Direktor beschäftigen. So sieht es das Arbeitsgericht München.
DÜSSELDORF taz | Dem Transplantationsskandal am Münchner Universitätsklinikum rechts der Isar folgen nun doch keine dauerhaften personellen Konsequenzen: Der im Februar 2013 geschasste Chefchirurg Helmut F. darf mit sofortiger Wirkung als Chefarzt sowie als Direktor der Chirurgischen Klinik und Poliklinik ans rechts der Isar zurückkehren. Das Arbeitsgericht München erklärte eine entsprechende fristlose Kündigung durch die Klinik am Dienstag für unwirksam.
F. muss demnach auch als Universitätsprofessor weiter beschäftigt werden, sagte sein Anwalt Eckhard Schmid nach der Urteilsverkündung der taz. „Das Urteil widerlegt unmissverständlich den Vorwurf, Herr Professor F. habe bei entdeckten Unregelmäßigkeiten einer Organtransplantation nicht für die nötige Aufklärung gesorgt“, so der Anwalt. F. habe vor, „schon morgen“ auf seinen alten Posten zurückzukehren: „Seine Patienten erwarten ihn.“
Im Herbst 2012 waren Vorwürfe öffentlich geworden, wonach Ärzte am Rechts der Isar leberkranke Patienten bei der Vergabe der sehr knappen Spenderorgane zu Lasten anderer Patienten auf der Warteliste bevorzugt haben sollen. Dazu sollen sie Patientendaten gefälscht und diese an die Organ-Vergabestelle Eurotransplant weitergegeben haben.
Dadurch erhielten Patienten aus München möglicherweise früher als andere, ebenfalls kranke Menschen, eine Spenderleber. In der Folge wurden die damaligen Leiter des Transplantationszentrums entmachtet; der Chirurgiechef musste mit Verweis auf das zerrüttete Vertrauensverhältnis gehen.
„Zu 100 Prozent rehabilitiert“
Die Vorwürfe gegen F. gingen im Kern darum, dass er von den manipulativen Handlungen an seiner Klinik gewusst, aber nicht ausreichend zu ihrer frühzeitigen Aufklärung beigetragen haben soll. „Mit dem Urteil ist Herr Professor F. zu 100 Prozent rehabilitiert“, sagte F.s Anwalt Schmid.
Das Urteil des Arbeitsgerichts bestätigt eine Eilentscheidung des Landesarbeitsgerichts München aus dem Juni 2013. Bereits damals hatte F. per einstweiliger Verfügung erstritten, dass er bis zur endgültigen Klärung des Rechtsstreits zumindest weiterhin am Rechts der Isar operieren dürfe, um seine chirurgischen Fähigkeiten zu erhalten.
Eine Sprecherin des Rechts der Isar teilte der taz am Dienstag mit, der Vorstand des Klinikums werde nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat zeitnah über das weitere Vorgehen entscheiden. Einer sofortigen Rückkehr F.s auf seinen Direktorenposten widersprach die Sprecherin: „Bis auf weiteres liegt die Leitung der Klinik für Chirurgie weiterhin in den erfahrenen Händen von Professor Jörg Kleeff, der die Klinik bereits seit 20. Februar 2013 kommissarisch führt.“
Im Zusammenhang mit den Manipulationsvorwürfen bei der Organvergabe an verschiedenen deutschen Transplantationszentren ermitteln derzeit noch die Staatsanwaltschaften München, Leipzig, Regensburg und Münster. In Göttingen läuft der Strafprozess gegen einen ehemaligen Transplantationschirurgen des dortigen Uniklinikums. Gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München ist Berufung möglich. (Az: 21Ca2202/13)
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