: Transparente kein Kündigungsgrund
Wohnungsmieter haben nach Ansicht des Hamburger Vereins „Mieter helfen Mietern“ das Recht, ein Transparent, das sich gegen die Diskriminierung von Ausländern wendet, aus dem Fenster zu hängen. Der Verein meldete gestern, daß das Aushängen von solchen Transparenten kein fristloser Kündigungsgrund. Auf Unterlassung könne der Vermieter nur klagen, wenn er vorher schriftlich abgemahnt habe. „Mieter helfen Mietern“ beruft sich auf ein Urteil des Hamburger Landgerichtes vom 26. März 1985 (AZ: 16 S 215/84).
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen