Transnuklear-Prozeß: Haftstrafe gefordert

Hanau (ap) — Eine Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen Untreue hat die Staatsanwaltschaft Hanau im Transnuklearprozeß für den ehemaligen Abteilungsleiter Hans-Günther Knackstedt gefordert. Staatsanwalt Wolfgang Popp warf Knackstedt am Montag in seinem Plädoyer vor, die Atomfirma Transnuklear durch Beteiligung an Vermögensverschiebungen und Manipulationen um 2,5 Millionen Mark geschädigt zu haben. Popp hielt Knackstedt vor, durch Scheinaufträge, Scheingeschäfte, die Gründung von Briefkastenfirmen und Rechnungsfälschungen an Verschiebungen in Höhe von 2,5 Millionen Mark beteiligt gewesen zu sein. Es sei zwar lebensfremd anzunehmen, daß sich Knackstedt dabei nicht auch selbst bereichert habe, doch könne ihm dies nicht nachgewiesen werden. Vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Hanau läuft seit Anfang Februar der Strafprozeß zur Aufklärung des Hanauer Atommüll- und Schmiergeldskandals aus dem Jahr 1987. Das Verfahren gegen einen der vier Angeklagten war bereits vor einigen Wochen gegen Zahlung von 100.000 Mark eingestellt worden. Danach war auch das Verfahren gegen Knackstedt abgetrennt worden.