: Totschlag vorhergesagt
Für eine Tat, die eine Wahrsagerin bis ins Detail dem Opfer vorausgesagt hatte, muß ein 31 Jahre alter Mann aus Wilhelmshaven jetzt mit einer langjährigen Haftstrafe büßen. Zu zehn Jahren Haft wegen Totschlags verurteilte die Oldenburger Schwurgerichtskammer den 31jährigen. Er erwürgte im Oktober 91 seine 30jährige Lebensgefährtin, weil sie ihn nicht heiraten wollte. Die Richter schlossen sich damit den Forderungen des Staatsanwaltes an. Als straferschwerend galt, daß der Angeklagte nach Aussage eines Arztes sein Opfer mindestens drei Minuten lang gewürgt hatte, bevor der Tod eingetreten war. Für Aufsehen hatten die Aussagen von Zeugen gesorgt, nach denen eine Wahrsagerin der Frau elf Monate vor der Tat den gewaltsamen Tod bis ins Detail vorausgesagt hatte. Eine Freundin hatte zusammen mit der Getöteten die Wahrsagerin besucht und die Prophezeiung mit angehört. Das Gericht schloß aus, daß der Angeklagte davon wußte. Wenn der 31jährige von der Vorhersage Kenntnis gehabt hätte, wäre die Tat als Mord gewertet worden. dpa
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen