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Tote Seehunde tabu

Tote Seehunde dürfen nicht zur Gewinnung von Trophäen ausgeschlachtet werden. Ein Nationalparkaufseherhatte am Strand einer ostfriesischen Insel den Rumpf eines Seehundes gefunden. Der Kopf war abgetrennt worden.

Die Aneignung kranker oder toter Seehunde ist nach den Gesetzen ausschließlich Jägern gestattet. Der Seehund gilt nach den Gesetzen als jagdbares Tier. Damit sei die Aneignung der Tiere oder ihrer Kadaver nicht jedermann gestattet. (dpa)

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