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Totalverweigerer verurteilt

Ein Totalverweigerer ist vom Amtsgericht Tiergarten zu zwanzig Stunden Arbeitsdienst in einem gemeinnützigen Verein verurteilt worden. Wie die „Kampagne gegen Wehrpflicht, Zivildienst und Militär“ gestern mitteilte, sei dieses Urteil die bisher niedrigste in Berlin verhängte Strafe gegen einen Totalverweigerer. Der Verurteilte hatte im August 1993 unerlaubt seine Zivildienststelle in einem städtischen Seniorenheim verlassen. Der Angeklagte rechtfertigte sein Fernbleiben unter anderem damit, daß es unverantwortlich sei, Zivildienstleistenden Arbeiten zu übertragen, die nur von ausgebildeten Fachkräften ausgeführt werden dürften.

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