■ Mit Lebensmittelbestrahlung auf du und du: Tot, aber haltbar
Bonn/Berlin (dpa/taz) – Gammastrahlen töten Zellen ab, radioaktiv bestrahlte Lebensmittel keimen deshalb nicht mehr aus und verschimmeln später. Sogar die Weltgesundheitsorganisation der UNO (WHO) empfiehlt diese Konservierungsmethode, kritische Fachleute warnen jedoch, daß der Teilchenbeschuß giftige und krebserregende Stoffe hinterlassen könnte. Zudem würden hygienische Mißstände durch die künstlich verlängerte Haltbarkeit der Produkte nur verdeckt.
In Brüssel wird an einer Verordnung gebastelt, die gesetzlich erlaubt, was in Deutschland noch verboten, in vielen Ländern Europas aber bereits üblich ist. Wer deshalb sicher sein will, unbestrahlte Lebensmittel einzukaufen, sollte am Obst- und Gemüsestand einen Blick auf das Schild mit dem Herkunftsland werfen. Diesen Rat gibt der SPD-Abgeordnete Klaus Lennartz, der sich für eine EG-weite Kennzeichnungspflicht für radioaktiv bestrahlte Nahrungsmittel einsetzt. Lennartz hat ermittelt, daß in folgenden Ländern der EG Lebensmittel bestrahlt werden:
Belgien: Kartoffeln, Erdbeeren, Zwiebeln, Knoblauch, Schalotten, Pfeffer, Paprikapulver, Gewürze, getrocknete Gemüse, Krabben, Kräutertees.
Dänemark: Gewürze, Kräuter.
Frankreich: Kartoffeln, Zwiebeln, Knoblauch, Schalotten, Gewürze, Getreide, getrocknetes Gemüse, getrocknete Früchte, Geflügelfleisch, Eiweiß, Erdbeeren, gefrorene und gekühlte Krabben, Rosinen, getrocknete Aprikosen.
Großbritannien: sterilisierte Kost für Krankenhäuser.
Italien: Kartoffeln Zwiebeln, Knoblauch.
Niederlande: Getrocknetes, geschnittenes Gemüse (zum Beispiel Spargel), Krabben, Gewürze, Geflügelfleisch, Getreide in Müsli, Hülsenfrüchte, Fischfilets, Muscheln, getrocknete tropische Früchte, sterilisierte Kost für Krankenhauspatienten. nh
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