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Toleranz in der Stadt?

■ Avus-Rennen: Klage gescheitert

Ein Charlottenburger Ehepaar, das sich durch Hubschrauberlärm bei den Avus-Rennen gestört fühlte, hat den Rechtsstreit gestern vor dem Berliner Verwaltungsgericht wegen Aussichtslosigkeit aufgegeben. Bei den zweimal im Jahr veranstalteten Autorennen waren seit der Wende Hubschrauber im Einsatz, in denen das ZDF eine Relaisstation zur Übertragung des Rennens eingerichtet hatte. Nach Ansicht der Richter war die Verkehrsverwaltung, die 1992 letztmals eine Sondergenehmigung für den Hubschrauber erteilt hatte, der falsche Adressat der Klage des Rentnerehepaars. Sie hätte sich statt dessen gegen den ADAC als Veranstalter, das ZDF oder den Hubschraubervermieter richten müssen. Aber auch das hätte wegen des Informationsbedürfnisses der Allgemeinheit wenig Chancen auf Erfolg.

Für Flüge über 1.000 Fuß sind jetzt keine Genehmigungen mehr erforderlich. In den siebziger und achtziger Jahren hatte es eine Reihe von Prozessen um die Rennen jeweils im Mai und September gegeben, die zugunsten des Motorsports entschieden worden waren. Der Vertreter des ADAC plädiert für Toleranz in der Großstadt, zumal durch Schallschutz der normale Autolärm nicht überschritten werde. dpa

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