Tod von Menschen mit Behinderung: Mordanklage gegen Pflegerin

Ende April soll die 52-jährige Frau vier Menschen im Oberlinhaus in Potsdam getötet haben. Die Tatverdächtige soll vermindert schuldfähig sein.

Blumen vor dem Oberlinhaus

Viele Menschen zeigten ihre Anteilnahme durch Blumen vor dem Oberlinhaus in Potsdam Foto: Soeren Stache/dpa

POTSDAM afp/taz | Nach dem vierfachen Tötungsdelikt in einer Potsdamer Einrichtung für Menschen mit Behinderung Ende April hat die Staatsanwaltschaft Mordanklage gegen die 52-jährige tatverdächtige Pflegerin erhoben. Der Frau werden Mord in vier Fällen sowie versuchter Mord in drei Fällen jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen, wie die Behörde am Dienstag in Potsdam mitteilte. Die Frau soll demnach allerdings vermindert schuldfähig sein: „Der vorläufigen Einschätzung der Sachverständigen, die Pflegekraft habe die Taten im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen, ist die Staatsanwaltschaft Potsdam gefolgt“, heißt es in der Erklärung.

Die Mitarbeiterin des Oberlinhauses sei hinreichend verdächtig, am 28. April fünf schutzlose Be­woh­ne­r*in­nen der Einrichtung in Tötungsabsicht angegriffen zu haben. Ihr werde zur Last gelegt, vier Menschen mit Behinderung heimtückisch getötet zu haben, nachdem sie dies zunächst in zwei Fällen vergeblich versucht habe. Die Todesopfer waren zwei 31 und 42 Jahre alte Frauen und zwei 35 und 56 Jahre alte Männer.

Im Anschluss daran habe sie eine weitere Bewohnerin mit einem Messer angegriffen – die Frau überlebte den Angriff schwer verletzt. Die mutmaßliche Täterin wurde am Abend der Tat festgenommen und befindet sich seitdem in der geschlossenen Psychiatrie. In einer psychiatrische Begutachtung hatte sich die Pflegerin zur Tat geäußert.

Betroffenenverbände forderten nach der Gewalttat mehr Schutz für Menschen mit Behinderung in Einrichtungen sowie eine stärke Thematisierung von Gewalt in der Pflege.

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