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Tod ohne Folgen

Der Tod der Göttinger Studentin Cornelia Wessmann wird keine weiteren Ermittlungsverfahren nach sich ziehen. Die 24jährige war am 17. November 1989 nach einer Demonstration gestorben, als sie während einer Polizeiaktion von einem Auto erfaßt und getötet worden war. Der Generalstaatsanwalt in Celle, Manfred Endler, teilte am Mittwoch mit, er habe die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Göttingen bestätigt, weil seine Nachforschungen „keine weiterführenden Erkenntnisse“ erbracht hätten.

Demonstrationsteilnehmer und Wessmanns Schwester hatten der Polizei vorgeworfen, den Tod bei der Jagd auf die Demonstranten verursacht zu haben. Der zuvor von Polizeibeamten über Funk verwendete Begriff, die Demonstranten sollten „plattgemacht“ werden, könne „sicher nicht als angemessen erachtet“ werden, meinte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Es hätten sich auch keine Anhaltspunkte dafür ergeben, daß die Frau von Polizeibeamten „gehetzt“ worden sei. dpa

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