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Tod eines Discjockeys vor Gericht

Wegen Totschlags im Zustand verminderter Schuldfähigkeit muß sich seit gestern ein 19jähriger vor der Jugendstrafkammer in Bremerhaven verantworten. Der junge Mann gestand, im vergangenen Juli einen 22 Jahre alten Discjockey erstochen haben. Nach Zeugenaussagen war es zwischen beiden Männern in einem Bremerhavener Lokal zu einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen, bei der dem Discjockey zwei Messerstiche in der linken oberen Rückenhälfte zugefügt wurden. Das Opfer starb später in einem Krankenhaus an hohem Blutverlust. Der 19jährige sitzt seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft. dpa

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