■ Parteispenden: Tip für den Trick
Bonn (dpa) – Das Bundesfinanzministerium hat keine Einwände gegen die Aktivitäten gewerblich tätiger Parteispendensammler, die dafür Provisionen von den Parteien erhalten. Das geht aus einer Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs im Finanzministerium, Joachim Grünewald, auf eine Kleine Anfrage hervor. Das Recht der Spender, die volle Summe von der Steuer abzusetzen, werde davon nicht berührt, heißt es darin. Voraussetzung sei aber, „daß die Spende in voller Höhe der Partei zufließt und der Spendensammler seine Provision von der Partei erhält“.
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