: Tiefkühlembryos gehören auch ihm
■ In-vitro-Kinder: US-Gericht spricht Vater das Sorgerecht zu
Berlin (taz) — Männer und Frauen können sich bei Scheidungen über alles streiten. Dank der modernen Medizin auch über das „Sorgerecht“ für eingefrorene Embryonen. In den USA übertrug jetzt ein Berufungsgericht im Bundesstaat Tennessee die Verfügungsgewalt über sieben Tiefkühlembryos der gemeinsamen Verantwortung des geschiedenen Ehepaares Mary und Junior Davis.
Damit wurde ein heiß diskutiertes Urteil aus dem Jahre 1989 aufgehoben, das es noch der Ehefrau erlaubt hatte, sich nach ihrem Belieben der Embryonen zu bedienen. Damals hatten die Richter argumentiert, die Embryonen seien „In-vitro-Kinder“, die zur Mutter gehörten. Der Einspruch des Exgatten über die „Kontrolle seiner Fortpflanzung“ war abgewiesen worden. Jeder der sieben Embryonen ist das Produkt einer Reagenzglasvereingiung einer Eizelle von Frau Davis und einer Samenzelle von Herrn Davis. Sechsmal hatten die Ärzte vergeblich versucht, Mary Davis ein befruchtetes Ei einzupflanzen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen