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Thyssen pumpte für Irak

■ Thyssen-Prozeß: Schlappe für Manager

Bochum (taz) — Im Bochumer Strafprozeß gegen drei Thyssen-Manager, denen die illegale Lieferung von Turbopumpen in den Irak vorgeworfen wird, hat die Verteidigungsstrategie gestern einen herben Dämpfer erfahren.

Bisher hatte die Verteidigung immer den Eindruck zu erwecken versucht, die für die Scud-Raketen vorgesehenen Pumpen seien auch für zivile Zwecke nutzbar. Das zum fraglichen Zeitpunkt 1990 geltende wachsweiche Außenwirtschaftsgesetz stellte nach Auffassung der Verteidigung aber nur jene Produkte unter Strafe, die ausschließlich für die militärische Verwendung gedacht waren. Diese juristische Interpretation hatte sich auch das Bochumer Landgericht am ersten Prozeßtag zu eigen gemacht. Für den Fall einer auch zivilen Einsatzmöglichkeit der Pumpen „sei der Fall gelaufen“, sagte seinerzeit der Kammervorsitzende.

Nun geht „der Fall“ wohl weiter, denn der Gutachter Dr. Norbert Reinecke aus dem Bonner Verteidigungsministerium wies gestern in einem eindrucksvollen Vortrag nach, daß die gelieferten Pumpen „geradezu typisch für den Anwendungsfall in der Raketentechnik“ konstruiert waren.

Die Pumpen seien für „keinen irgendwie gearteten zivilen Zweck denkbar“. Das habe jeder Fachmann erkennen können, denn die Information über die von Thyssen „maßgleich“ mit dem sowjetischen Original gefertigten Turbopumpen gehörten zum „westlichen Standardwissen“, sagte Reinecke, der zur UNO- Inspektorenriege im Irak zählt. J.S.

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