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Theater bleibt ohne Subvention

Kein Senatsgeld für das Schlossparktheater. Das Berliner Verwaltungsgericht hat gestern entschieden, dass die Betreiber des Privattheaters keinen Anspruch auf Subventionen aus dem Landeshaushalt haben. Nach einer Entscheidung der Senatskulturverwaltung vom Februar vergangenen Jahres wird das Schlossparktheater ab 2003 nicht mehr gefördert. Im Schlossparktheater wollte man das nicht einsehen und forderte per Antrag auf einstweilige Anordnung 3,2 Millionen Euro für zwei Jahre. Dabei beriefen sich die Betreiber des seit 1995 geförderten Theaters auf Vertrauensschutz und eine Zusage des früheren Kultursenators Peter Radunski (CDU) aus dem Jahre 1996. Für die 20. Kammer des Verwaltungsgerichts war die Aussage Radunskis jedoch lediglich eine Absichtserklärung des früheren CDU-Senators und damit für den jetzigen Senat nicht bindend. Auch das Argument des Vetrauensschutzes zählte vor Gericht nicht. Zudem seit im Haushalt festgelegt, dass die Förderung des Schlossparktheaters ab 2003 eingestellt werde. DPA