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■ The Battle of JerichowZwangsdienst bei der Feuerwehr

Jerichow (taz) – Kurz vor Ostern flatterten 31 mehr oder weniger jungen Männern der Kleinstadt Jerichow bei Magdeburg blaue Briefe ins Haus. Absender: Bürgermeister Burkhard Dertz. Er verpflichte hiermit seine Mitbürger zum Zwangsdienst bei der Freiwilligen Feuerwehr. Der Grund: Die 19 Mitglieder der ursprünglichen Wehr hatten zwei Tage vor Ostern kollektiv ihren Austritt erklärt. Die Stadt stand vor der Frage, ob sie es im Notfall lustig flackern lassen wollte oder ob sie wohl zum ersten Mal in der bundesdeutschen Geschichte zu einer derartigen Zwangsmaßnahme greifen sollte. Nach der Brandschutz- und Hilfeleistungsverordnung des Landes Sachsen- Anhalt, die seit Sommer 1994 in Kraft ist, bleibt einem Bürgermeister nämlich gar nichts anderes übrig als die Zwangsverpflichtung einer Feuerwehr, wenn anders der Brandschutz nicht gewährleistet werden kann. Theoretisch kann es jeden männlichen Bürger einer Stadt treffen. „Solche Verordnungen gibt es aber nicht nur bei uns, sondern auch in allen anderen Bundesländern“, so eine Sprecherin des Magdeburger Innenministeriums. Aber diese Regelung mußte bislang nicht angewendet werden. Schließlich haben Freiwillige Feuerwehren Vereinscharakter, und so steht neben dem Brandschutz ganz deutschtümelnd Geselligkeit, also das regelmäßige gemeinsame Besäufnis, im Mittelpunkt. Mit der Geselligkeit stand es aber offenbar bei den Jerichowern zum Schluß nicht mehr zum besten. „Der Grund für den Rücktritt der gesamten Wehr liegt wohl zum größten Teil in internen Querelen“, mutmaßt Verwaltungsleiter Wilfried Zander.

Aus Ex-Feuerwehrkreisen dagegen klingt das anders. Nach Ansicht der früheren freiwilligen Brandschützer ist die Wehr von Jerichow technisch unzureichend ausgestattet.

So fehlen nach Ansicht der Feuerwehrleute eine dringend benötigte Drehleiter sowie ein Tanklöschzug. Investitionen, die die eine oder andere Steuermark kosten. „Natürlich gehört das zur Grundausstattung einer Stützpunktfeuerwehr wie der in Jerichow“, gibt Zander zu. „Aber jedermann wird verstehen, daß wir diese Investitionen in Höhe von rund zwei Millionen Mark nicht auf einen Schlag aufbringen können.“ In Verhandlungen mit der Feuerwehr verwiesen er und Bürgermeister Dertz stets darauf, daß die Brandschutzverordnung des Landes den Kommunen eine Übergangsfrist bis 1999 gewährt, um die Standardausstattung anzuschaffen. Und diese Frist solle ausgeschöpft werden. So lange wollten die Jerichower aber nicht warten und traten geschlossen vom Ehrenamt zurück.

Bürgermeister Dertz stand vor der Entscheidung, zwangszuverpflichten oder aber unabsehbare persönliche Risiken einzugehen. Denn nach der Brandschutzverordnung wäre er für jeden Brandschaden persönlich haftbar geworden, wenn er keine neue Wehr aufgestellt hätte. „Und die Zwangsverpflichtung traf ja auch schließlich nicht Otto Normalverbraucher von der Straße, obwohl wir theoretisch auch diese Möglichkeit gehabt hätten“, sagt Verwaltungsleiter Zander. „Die 31 jetzt dienstverpflichteten Männer sind zum einen die 19 vorher freiwilligen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sowie alle Bürger der Stadt, die früher einmal bei der Feuerwehr dabei waren.“ Zander und Dertz, die den Rücktritt als „verantwortungslos“ bezeichnen, hoffen jetzt, daß die Zwangsverpflichteten so viel Spaß am erzwungenen Dienst finden, daß sie sich in absehbarer Zeit wieder als freiwillige Mitglieder in einer neuen Feuerwehr in die Verantwortung nehmen lassen. Eberhard Löblich

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