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■ beiseiteTexte aus der Ferne

Zur Förderung literarischer Übersetzungen vergibt die Berliner Senatskulturverwaltung Stipendien. Diese werden wahlweise als Arbeitsstipendienpauschale oder als einmonatiger Arbeitsaufenthalt im Europäischen Übersetzer-Kollegium in Straelen (Nordrhein-Westfalen) vergeben. Gemessen an der zu erwartenden Förderung sind die Auflagen eher umfänglich: Bewerber müssen ihren Wohnsitz in Berlin haben und über praktische Sprachkenntnisse sowie Berufserfahrungen als Übersetzer verfügen, wie die Behörde mitteilte. Anmeldeschluß ist der 15. Juli. Gefördert werden literarische Übersetzungen ins Deutsche. Besonderes Interesse besteht an Sprachen, die bisher wenig ins Deutsche übertragen wurden. Die Bewerbungsunterlagen können beim Referat Literatur- und Autorenförderung der Senatskulturverwaltung, Brunnenstraße 188-190, 10119 Berlin, Tel. 28525-535/536, angefordert werden. Na denn, Hals- und Steinbruch!

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