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Teure Banane!

■ Der Europäische Gerichtshof lehnt deutsche Klage gegen die EU-Bananenordnung in Bausch und Bogen ab

Die deutsche Dollarbanane bleibt teuer. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg wies gestern die Klage der Bundesrepublik gegen die Bananenordnung der Europäischen Union in Bausch und Bogen ab. Der Gerichtshof gab damit einen Vorgeschmack darauf, wie wenig Chancen die mehr als ein Dutzend weiteren Klagen gegen die Einfuhrbeschränkung von billigen Bananen aus Lateinamerika haben. Mit den Klagen ringen vornehmlich deutsche Großhändlern um die Lieblingsfrucht der Deutschen. Denn seit dem 1. Januar 1993 dürfen sogenannte Dollarbananen nur noch begrenzt in die Europäische Union eingeführt werden: genau 2,18 Millionen Tonnen, für die auch noch ein Zoll von 20 Prozent draufgeschlagen wird.

Dollarbananen heißen sie, weil sie vor allem von den amerikanischen Bananengesellschaften Chiquita und Dole vermarktet und deshalb in Dollar abgerechnet werden. Die Einfuhrbeschränkungen sollen die europäischen Bananenproduzenten in Griechenland, Spanien und Portugal schützen, die europäische Löhne zahlen und durch eine freie Einfuhr der billigeren Früchte aus Lateinamerika vom Markt gedrängt würden. Von der Regelung profitieren auch die Pflanzer in den französischen und spanischen Überseegebieten sowie in den rund fünfzig Entwicklungsländern, denen die EU im Vertrag von Lomé 1975 faire Handelsbeziehungen zugesichert hat.

Die Bundesregierung hatte gegen diese Regelung geklagt, weil sie die deutschen Importeure, die bis 1993 ausschließlich Dollarbananen unters deutsche Volk gebracht hatten, um einen großen Teil ihres angestammten Marktes beraubt habe. Außerdem, so die Bonner Klageschrift, werde „die Volkswirtschaft irreparabel geschädigt“, weil ein für die Ernährung der deutschen Familie enorm wichtiges Lebensmittel um über 60 Prozent teurer geworden sei. Vor allem aber verstoße dieses System der Einfuhrquoten gegen die Regeln des freien Marktes und schaffe ein kompliziertes Lizenzsystem mitsamt ausufernder Bürokratie.

Selbst eingebrockt! Selbst auslöffeln!

Die Richter am Europäischen Gerichtshof teilen diese Ansicht weitgehend. Die Bananenordnung, so räumen sie in der Begründung ein, entspreche nicht den Regeln des freien Marktes. Aber damit entspreche sie der europäischen Landwirtschaftspolitik, an der auch die Bundesregierung mitgewirkt hat. Mit anderen Worten: In der Agrarpolitik haben sich die EU-Länder darauf geeinigt, daß ihnen die Einkommenssicherung der Landwirte wichtiger ist als der Markt und die Interessen der Verbraucher. Bei fast allen Agrarprodukten gibt es drastische Einfuhrbeschränkungen. Würde die EU beispielsweise die Zuckerquoten aufheben, wäre Zucker nur noch halb so teuer, aber es könnte in Deutschland auch kein Zucker mehr angebaut werden.

Der Bananenstreit zählt zu den Paradebeispielen für den Einsatz von Lobbygruppen. Die französischen und britischen Großhändler, die den Markt mit den Bananen aus den kleineren Entwicklungsländern beherrschen, bearbeiteten die entscheidenden Personen in Brüssel und in den Mitgliedsregierungen im Sinne einer möglichst strikten Beschränkung für Dollarbananen. Dagegen agitierten die Deutschen. Bei einem Hearing im Europaparlament sprachen sich allerdings selbst Gewerkschafter aus Lateinamerika für das Quotensystem aus, weil dadurch die Abhängigkeit ihrer Länder von der Bananenmonokultur gelockert werde. Alois Berger

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