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Teueres neues Jahr

■ 1992: Manches anders — und vieles teurer

Hamburg (dpa) — Rundfunkgebühren: In den alten Bundesländern sind die Rundfunkgebühren von 19 auf 23,80 Mark im Monat gestiegen. In den fünf neuen Bundesländern tritt die Erhöhung erst ein Jahr später in zwei Stufen in Kraft.

Telefon: Die bislang gebührenfreie Bezahlung der Telefonrechnung am Postschalter kostet jetzt drei Mark, unabhängig von der Höhe der Rechnung.

Bahn: Auf den Strecken der Bundesbahn kosten die Fahrkarten der ersten und zweiten Wagenklasse 4,5 Prozent mehr. Für eine Zweite- Klasse-Fahrt von München nach Hamburg müssen rund 189 Mark (23 Pfennige pro Kilometer) gezahlt werden. Bei der noch „billigen“ Reichsbahn sind die Preise sogar um 16,6 Prozent gestiegen. In der zweiten Klasse klettert der Kilometer-Tarif von zwölf auf 14 Pfennige. Nicht erhöht wurden bei Bundes- und Reichsbahn die Spar- und Supersparangebote.

Steuern: Für Reiseversicherungen muß die von sieben auf zehn Prozent erhöhte Versicherungssteuer gezahlt werden. Im März wird die Tabaksteuer um einen auf 6,82 Pfennig je Zigarette und auf 1,84 Mark je 100 Gramm Feinschnitt- Tabak erhöht.

Renten: In den neuen Bundesländern wurden die Renten um 11,65 Prozent angehoben. Damit steigt die sog. Standardrente (45 Versicherungsjahre, durchschnittliches Einkommen) von bislang 889 auf 993 Mark. Dies entspricht 56,7 Prozent der West-Standardrente.

Auto: Die Kilometerpauschalbeträge für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitssstätte wurden für PKW um sieben auf 65 Pfennig und für Motorräder und -roller um vier auf 30 Pfennig angehoben.

Sozialversicherung: Höchstbeitrag eines Arbeitnehmers in den Alt-Ländern für die Rente liegt im neuen Jahr bei 601,80 Mark, zur Arbeitslosenversicherung bei 214,20 Mark. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung sind 61.200 Mark jährlich und 5.100 Mark monatlich. In den neuen Bundesländern liegt die Bemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 4.800 Mark monatlich, für die gesetzliche Krankenversicherung bei 3.600 Mark monatlich.

Geringfügige Beschäftigungen: Sie sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei, wenn sie regelmäßig weniger als 15 Stunden pro Woche ausgeübt werden und das regelmäßige Entgelt im Monat nicht höher liegt als 500 Mark (alte Länder) oder 300 Mark (neue Länder).

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