■ PROZESSE: Termin für Bhutto
Islamabad (dpa) — Die Anfang August wegen angeblicher Mißwirtschaft entlassene pakistanische Ministerpräsidentin Benazir Bhutto muß sich am 2. Oktober vor einem Sondergericht verantworten. Dabei geht es um ein wertvolles Grundstück in der Hauptstadt Islamabad, das Bhutto weit unter Wert an einen Verwandten verkauft haben soll. Bhutto hat das Sondergerichtsverfahren abgelehnt. Sollte sie ihre Unschuld nicht nachweisen können, kann ihr der Richter die Teilnahme an den am 24.Oktober stattfindenden Wahlen und die politische Betätigung für die Dauer von sieben Jahren untersagen.
PEKING
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