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Tempelhofer FeldKein Geld für Radler nach Unfall

Ein Radfahrer, der bei einem Sturz auf dem Tempelhofer Feld zwei Knochenbrüche erlitt, bekommt nach einem Urteil des Kammergerichts kein Schmerzensgeld. Auf dem früheren Flughafen gilt laut Gericht ein Teil der Straßenverkehrsordnung, teilte das Gericht mit. Damit wurde die Berufung des Mannes abgewiesen, der bei dem Unfall im März 2015 mit einem Kettcar zusammengestoßen war. Der Radler verklagte den Betreuer der Kindergruppe und wollte ein Schmerzensgeld bis zu 13.000 Euro erstreiten. Das Landgericht hatte als erste Instanz kein Fehlverhalten des Betreuers festgestellt. Laut Kammergericht diene das Feld nicht dem fließenden Verkehr, sondern der Freizeitgestaltung. Die Verkehrsteilnehmer müssten gegenseitige Rücksicht walten lassen. (AZ 22 U 174/16). (dpa)

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