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■ TelegrammSitzblockaden bleiben straffrei

Koblenz (AP) – Das Oberlandesgericht Koblenz hat auch in den letzten noch strittigen Fällen von Sitzblockaden der Friedensbewegung in Rheinland-Pfalz den Weg zu einer Wiederaufnahme der Verfahren freigemacht. Die Richter hoben gestern einen Beschluß des Landgerichts Trier auf, das die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen fünf ehemalige Angeklagte abgelehnt hatte. Zugleich sprach das OLG die Betroffenen frei.

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