■ Telegramm: Anklage gegen Markus Wolf erweitert
Karlsruhe (dpa) – Die Bundesanwaltschaft hat die Anklage gegen den früheren DDR-Spionagechef Markus Wolf vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf erneut ergänzt. Wie die Behörde gestern mitteilte, wurde ein weiterer Fall von Freiheitsberaubung und Körperverletzung aufgenommen. Ursprünglich hatte sich die Anklage auf Landesverrat, geheimdienstliche Agententätigkeit und Bestechung beschränkt. Die Verurteilung Wolfs war vom BGH aufgehoben und zur Neuverhandlung zurückverwiesen worden.
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