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■ Telegramm"Junge Freiheit" ist rechtsextremistisch

Düsseldorf (dpa) – Die Wochenzeitschrift Junge Freiheit darf vom nordrhein-westfälischen Innenministerium weiter als rechtsextremistisch bezeichnet werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf beschlossen. Damit wies das Gericht einen Antrag des Verlags auf einstweilige Anordnung ab, mit der er die Verbreitung des NRW-Verfassungsschutzberichtes 1995 untersagen wollte.

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