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Telefonwerbung weg

Telefonische Werbung ist rechtswidrig, auch gesetzliche Krankenkassen dürfen Privatleute nicht zu Werbezwecken zu Hause anrufen. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Hamburg rechtskräftig entschieden. Das OLG beendete damit einen jahrelangen Rechtstsreit zwischen der Verbraucher-Zentrale Hamburg und DAK (Deutsche Angestellten Krankenkasse) über die Frage, ob das Wettbewerbsrecht auch für gesetzliche Kassen gilt, wenn sie wie ein beliebiges Unternehmen am Markt agieren.

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