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Telefonwahlkampf rechtswidrig

Stuttgart (dpa) - Parteien, die im Wahlkampf per Telefon auf Stimmenfang gehen, verhalten sich nach Ansicht des OLG Stuttgart rechtswidrig. Sie verletzten mit „unerbetenen Anrufen“ die „Persönlichkeitsrechte der Angerufenen“, erklärte der 5. Zivilsenat des OlG (AZ: 5 W 13/88). Das OLG revidierte damit eine Entscheidung des Ulmer Landgerichts, das Telefonwahlkampfaktionen für zulässig erklärt hatte.

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