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Telefonsexarbeiterin ohne Lohnanspruch

Frankfurt/Main (dpa) – Telefonsex ist nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt sittenwidrig, deshalb hat eine in diesem Job tätige Frau keinen Anspruch auf ein vereinbartes Gehalt. Damit wiesen die Richter die Klage einer Frau gegen einen Telefonsex-Anbieter ab (Anr.: 7 Ca 3707/98). Weil die Buchungsbelege angeblich gestohlen worden waren, verweigerte die Firma der Frau die von ihr geforderten drei Monatslöhne. Diese wandte sich daraufhin an das Arbeitsgericht und benannte 2 Gewährsfrauen dafür, dass sie tatsächlich in dem von ihr eingeklagten Umfang gearbeitet hatte. Der Richter erinnerte an ein BGH-Urteil, wonach sowohl die Verträge des Betriebs mit den Telefonkunden als auch die mit den Mitarbeitern wegen ihrer Sittenwidrigkeit nichtig seien. Aus einem nichtigen Arbeitsvertrag aber könne kein Lohnanspruch abgeleitet werden.

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