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Archiv-Artikel

in kürze AUCH BEI ROT IM AUTO Telefonieren verboten

Das Telefonieren mit dem Handy im Auto ist auch beim Warten vor einer roten Ampel verboten. Das entschied das OLG Celle. Ebenfalls nicht erlaubt ist es, während des Wartens auf Grün den Sicherheitsgurt abzuschnallen. Die „besondere Gefährdungslage“ sei beim Halten an einer Ampel nicht beseitigt. (Az.: 211 Ss 111/06 Owiz). (dpa)