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■ TeilzeitarbeitGut für die Karriere

Kassel (dpa) – Teilzeit-Berufszeiten im öffentlichen Dienst zählen voll für den sogenannten Bewährungsaufstieg – also die Karriere –, wenn mindestens mit der halben Stundenzahl gearbeitet wurde. Diese Vorschrift des Bundesangestellten-Tarifvertrages (BAT) hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil bekräftigt.

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