: Teilzeit und Befristungsverbot sehr umstritten
Unternehmer kritisieren Gesetz zu Teilzeitarbeit und befristeten Arbeitsverhältnissen. Neue Umfrage bei 2.000 Firmen ergab zwiespältiges Bild
BERLIN taz ■ Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat gefordert, das neue Teilzeit- und Befristungsgesetz ersatzlos zu streichen. DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben schätzte gestern in Berlin, ohne dieses Gesetz gäbe es „rund 250.000 Stellen mehr“. Er begründete dies mit einer Umfrage in 2.000 Unternehmen. Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) nannte die genannte Zahl „ominös“ und wies die Kritik zurück.
Seit Beginn dieses Jahres können Vollzeitbeschäftigte von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass sie einen Teilzeitjob bekommen. Der Arbeitgeber kann diesen Wunsch ablehnen, wenn dem „betriebliche Gründe“ entgegenstehen. Das Gesetz gilt außerdem nicht für Betriebe mit weniger als 16 Beschäftigten.
Laut DIHK-Umfrage haben seit Beginn dieses Jahres in 27 Prozent aller Betriebe Mitarbeiter ihren Rechtsanspruch auf Teilzeit geltend gemacht. In den Firmen, die Fallzahlen nannten, wurden im Schnitt aber nur sechs Anträge gestellt. In einem Sechstel der Fälle wurde der Antrag abgelehnt, in einem Achtel der gewünschten Verteilung der Arbeitszeit nicht zugestimmt. Aber nur ein Fünftel der ablehnenden Unternehmen rechnete mit einer Klage der Mitarbeiter.
In zwei Drittel der Fälle wurde dem Antrag stattgegeben. Zwölf Prozent der befragten Firmen hatten jedoch erklärt, künftig bei der Neubeschäftigung von jenen BewerberInnen „Zurückhaltung“ zu üben, wo ein späterer Antrag auf Teilzeit „wahrscheinlich“ sei.
Auch bei den Befristungen hat sich seit Jahresbeginn etwas geändert: Arbeitnehmer, die schon einmal bei einem Unternehmen mit einer so genannten Befristung „ohne sachlichen Grund“ beschäftigt waren, dürfen später kein zweites Mal auf die gleiche Weise befristet eingestellt werden. Diese Regelung trifft beispielsweise auch ehemalige Werkstudenten, die von ihrem alten Unternehmen später nicht mehr befristet eingestellt werden können. Insgesamt seien seit Jahresbeginn durch diese Regelung mehr als 2.300 Neueinstellungen gescheitert, ergab die DIHK-Umfrage.
Der DIHK fordert, den Paragrafen dahingehend zu lockern, dass künftig zwischen zwei befristeten Verträgen eine Wartezeit von sechs Monaten gesetzlich verankert werden solle.
BARBARA DRIBBUSCH
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