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Teilsieg für Franziskas Eltern

Teilsieg für Franziskas Eltern

Franziska K., das vier Wochen alte Baby der geistig behinderten Hannelore K., darf nicht aus Berlin fortgebracht werden. Das entschied gestern das Landgericht und entsprach damit einem Antrag auf einstweilige Anordnung der Anwältin der Eltern des Kindes. Franziska war der Mutter drei Wochen nach der Geburt auf richterliche Anordnung im Zivilverfahren weggenommen worden, dem nichtbehinderten Vater hatte der Neuköllner Amtsrichter das Sorgerecht aberkannt. Begründung: Die Eltern seien nicht fähig, ihr Kind zu erziehen. Franziska sollte „schnellstmöglich“ in eine sogenannte Dauerpflegestelle nach Westdeutschland gebracht werden. Über den Antrag, den Eltern sofort ein Besuchsrecht für die Tochter einzuräumen, entschied das Landgericht nicht. Das sei Sache des Familiengerichts, hieß es. Franziska ist zur Zeit in einem Tegeler Kinderheim untergebracht. Das Verbot, Franziska in eine „Dauerpflegestelle“ nach Westdeutschland zu bringen, gilt solange, bis das Landgericht endgültig über das Sorgerecht entschieden hat. Die Richter müssen von einer anderen Sachlage als der Neuköllner Vormundschaftsrichter ausgehen, weil eine kontinuierliche stationäre Betreuung der Mutter und des Kindes durch Pfleger und Sozialpädagogen nun gewährleistet ist.ccm

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