Teilprivatisierung der Wasserbetriebe: Verträge sind wasserlöslich
Ein bisher geheimes Gutachten zeigt, dass das Land den umstrittenen Verkauf der Wasserbetriebe rückabwickeln könnte. Das Gutachten hat die SPD beauftragt. Doch die rot-rote Koalition zweifelt am Ergebnis.
Die SPD-Fraktion hat einen Weg ausgekundschaftet, wie die Wasserbetriebe möglichst günstig wieder vollständig in Landeseigentum kommen können: Das Land Berlin könnte die Wasserverträge vor Gericht anfechten. Denn die Verträge, mit denen im Jahr 1999 die damalige Koalition aus CDU und SPD knapp die Hälfte der Wasserbetriebe an mehrere Konzerne verkaufte, verstoßen gegen die Verfassung. Zu diesem Ergebnis kommt ein bislang geheimes Rechtsgutachten, das die SPD in Auftrag gegeben hat und das der taz jetzt vorliegt.
Das Gutachten hatte der Anwalt Matthias Zieger bereits 2003 erstellt. In diesem Jahr vertrat Zieger die Grünen-Abgeordnete Heidi Kosche bei ihrer erfolgreichen Klage auf Einsicht in die Wasserakten.
Die SPD hatte Ziegers Expertise bisher unter Verschluss gehalten. Denn die Sozialdemokraten wollen die Verträge nicht vor Gericht anfechten - dafür ist ihnen die Erfolgswahrscheinlichkeit zu gering. Stattdessen wollen sie die Wasserbetriebe zurückkaufen. Das wäre allerdings deutlich teurer und würde den Steuerzahler und die Wasserkunden viel stärker belasten.
Laut dem Gutachten ist es die umstrittene Gewinngarantie, die die Wasserverträge verfassungswidrig macht. Das Land Berlin hatte den privaten Anteilseignern versprochen: Falls die Formel zur Berechnung der Wassertarife für verfassungswidrig erklärt wird, muss das Land den Konzernen die entgangenen Gewinne ersetzen. Solch eine Sicherheit darf das Land allerdings nur auf Grundlage eines Gesetzes geben - so schreibt es die Landesverfassung in Artikel 87 vor, betont Zieger in seinem Gutachten. Doch eine Gesetzesgrundlage für die Sicherheit gab es nicht.
Die Konsequenz daraus laut dem Gutachten: Der Vertrag ist ungültig. Denn im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt es in Paragraf 134: "Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig."
Die Gewinngarantie hat den privaten Anteilseignern RWE und Veolia in den vergangenen zehn Jahren rund 300 Millionen Euro gebracht. Eine Neuverhandlung des Vertrages dürfte daher an ihnen scheitern. Dann "wäre der Vertrag rückabzuwickeln nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung", heißt es in dem Gutachten. Das Geschäft müsste komplett rückgängig gemacht werden. Die Konzerne würden also etwa den Kaufpreis von 1,7 Milliarden Euro zurückerhalten, im Gegenzug müssten sie die 1,3 Milliarden Euro zurückzahlen, die sie als Gewinn aus den Wasserbetrieben erhalten haben. Unterm Strich müsste das Land also nur wenige hundert Millionen Euro zahlen und wäre wieder alleiniger Eigentümer des Unternehmens. Billiger geht es nicht.
Doch die rot-rote Koalition ist nicht vor Gericht gezogen. Die Verwaltung von Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) verweist darauf, es habe sich lediglich um ein Kurzgutachten gehandelt. Zieger habe zwar eine bestimmte Ansicht vertreten, jedoch auch deutlich gemacht, dass er keine Urteile oder Fachliteratur zu dieser konkreten Frage gefunden habe. Die Wirtschaftsverwaltung habe die Frage "unter Berücksichtigung weiterer Rechtsgutachten renommierter Anwaltskanzleien geprüft", so Wolfs Sprecher Stephan Schulz.
Diese Gegengutachter seien zu einem anderen Schluss gekommen: Die Gewinngarantie in dem Vertrag könne schon deshalb nicht gegen die Verfassung verstoßen, weil sie "nicht den Hauptzweck des Konsortialvertrages darstellt", so Schulz. Das Verbot aus der Verfassung gelte zudem nur für die "Übernahme einer Haftung für bestimmte Risiken Dritter" - und darum handele es sich nach Ansicht der zusätzlichen Gutachter nicht. Ihrer Ansicht nach könnte ein Verfassungsverstoß den Vertrag auch nicht ungültig machen: Die Vorgabe aus der Verfassung gelte nur für das Verhältnis zwischen Regierung und Parlament. Sie habe "keinerlei Auswirkungen auf den Bestand eines privatrechtlichen Vertrages".
SPD-Fraktionssprecher Thorsten Metter erklärt: Die Koalitionsfraktionen seien "dieser Rechtsauffassung gefolgt". Sie haben also gar nicht erst versucht, die strittigen rechtlichen Fragen von den zuständigen Gerichten klären zu lassen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Anschlag in Magdeburg
Vorsicht mit psychopathologischen Deutungen
Kochen für die Familie
Gegessen wird, was auf den Tisch kommt
Angriffe auf Neonazis in Budapest
Ungarn liefert weiteres Mitglied um Lina E. aus
Insolventer Flugtaxi-Entwickler
Lilium findet doch noch Käufer
Polizeigewalt gegen Geflüchtete
An der Hamburger Hafenkante sitzt die Dienstwaffe locker
Mangelnde Wirtschaftlichkeit
Pumpspeicher kommt doch nicht