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Teilamnestie für Chefredakteure

■ Das türkische Parlament beschließt die Freilassung einiger wegen kritischer Berichterstattung inhaftierter Journalisten

Ankara (dpa/AP) – Das türkische Parlament hat am späten Mittwoch abend in Ankara eine Teilamnestie für inhaftierte Chefredakteure verabschiedet, die wegen der Veröffentlichung von als subversiv eingestuften Artikeln in ihren Blättern verurteilt worden sind.

Nach dem entsprechenden Parlamentsbeschluß werden die Strafen für die Chefredakteure, die bis zum 12. Juli dieses Jahres verurteilt worden sind, für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Wenn in diesem Zeitraum erneut gegen die Gesetze verstoßen wird, müssen die freigelassenen Chefredakteure ihre Reststrafen absitzen. In der türkischen Öffentlichkeit wurde das neue Gesetz als das „Isik Yurtcu-Gesetz“ bekannt. Yurtcu war der frühere Chefredakteur der inzwischen verbotenen prokurdischen Tageszeitung Özgür Gündem und sitzt seit Dezember 1994 eine 15jährige Haftstrafe wegen der regimekritischer Berichterstattung seiner Zeitung über den schmutzigen Krieg in Kurdistan ab.

Der 52jährige Träger des Freiheitspreises des in New York ansässigen Komitees zum Schutz von Journalisten (CPJ) hatte angekündigt, er werde trotz seines Asthmaleidens und Herzbeschwerden eine Teilamnestie nicht akzeptieren und auf einer vollständigen Streichung mehrerer Paragraphen beharren, die die Meinungsfreiheit einschränkten.

Ein Antrag der Sozialdemokraten, nicht nur die Chefredakteure, sondern auch die rund 70 inhaftierten Journalisten, Kolumnisten und Karikaturisten von der Teilamnestie profitieren zu lassen, wurde mit den Stimmen der konservativen und islamistischen Parteien abgelehnt. Das neue Gesetz kam auf Drängen des Komitees zum Schutz von Journalisten zustande, das seinen Sitz in New York hat.

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