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Taximord zugeschaut

■ Reservepolizist wegen unterlassener Hilfeleistung vor Gericht

Ein Angehöriger der Freiwilligen Polizeireserve ist seit gestern angeklagt, einen Taximord nicht verhindert zu haben. Dem 30jährigen wird unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen. Der Justizwachmeister soll am 11. August 1994 untätig geblieben sein, als ein Fahrgast in der Nacht in einem haltenden Taxi auf den Chauffeur einstach.

Laut Anklage hätte der Reservepolizist ohne eigenes Risiko – beispielsweise durch einen Warnschuß – eingreifen können. Weil er dies nicht tat, habe der Täter weiter auf das Opfer einstechen können. Der 38jährige Taxifahrer, ein Türke, starb am Tatort. Der Messerstecher stand im Juni vor Gericht. Er wurde wegen Schuldunfähigkeit in eine Nervenklinik eingeliefert.

Der Beamte erklärte, er habe mit entsicherter Waffe auf Verstärkung gewartet. „Aus Angst“ sei er nicht dicht an das seiner Erinnerung nach dunkle Taxi herangegangen. Der Täter hätte eine Schußwaffe haben können, verteidigte sich der Angeklagte. Aufgrund der Schaulustigen hätte er ohnehin nicht schießen können. An einen Warnschuß habe er nicht gedacht. Während der vierwöchigen Ausbildungszeit sei er zudem nicht psychologisch geschult worden.

Der FPR-Angehörige war in Dienstkleidung auf einer Objektschutzfahrt, als er An der Urania in Schöneberg ein schlingerndes, auf dem Mittelstreifen aufprallendes Taxi sah. Als drei Männer heraussprangen, vermutete er einen Überfall und setzte das Blaulichtsignal in Gang. Dann blieb er mit gezogener Dienstpistole in etwa 20 Meter Entfernung stehen.

Mehrere Augenzeugen, darunter zwei Taxifahrer, belasteten den Angeklagten. Ihre Appelle an den FPR-Mann, endlich einzugreifen, blieben erfolglos. Erst ein Kommando der Kriminalpolizei überwältigte den Mörder. dpa/adn

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