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Tatort Straße

Aufgeklärte Geister haben es schon immer gewußt: Frauen sind die besseren Autofahrer. Auch die neue Frau am Steuer benimmt sich bedeutend disziplinierter als der Mann. 2,4 Millionen Fahranfänger in Deutschland sind zur Zeit mit dem Führerschein auf Probe unterwegs. 3,8 Prozent der Neulinge, das sind 91.500 Verkehrsteilnehmer, wohnen in Ostdeutschland. Die Frauen stellen mit 51,8 Prozent den größten Teil der Fahranfänger. Wie bereits in den Vorjahren weisen auch die jüngsten Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes nach, daß die frischgebackenen Fahrerinnen besser sind als die Männer, die in der Flensburger Verkehrssünderkartei deutlich häufiger verzeichnet sind. Insgesamt haben dort zur Zeit fast 161.000 Fahranfänger Minuspunkte. Darunter sind 118.000 Männer, aber nur 43.000 Frauen.

In den USA haben sie Probleme mit dem Sicherheitsgurt. Obwohl in 39 Bundesstaaten eine Anschnallpflicht gilt, benutzen nur die Hälfte der Autofahrer den Gurt. Das ist schon ein echter Fortschritt, denn 1980 haben sich nur elf Prozent der Amerikaner angeschnallt. US-Verkehrsminister Samuel Skinner kündigte jetzt eine Kampagne zur Werbung für das Anschnallen an, die sich vor allem an junge Fahrer richten soll. Für diese Reklame-Maßnahme wurden auch einige Heavy-Metal- Bands verpflichtet. Ziel ist, bis 1992 mindestens 70 Prozent der Autofahrer den Sicherheitsgurt schmackhaft zu machen.

Die US-Verkehrsgerichte warten manchmal mit bizarren Urteilen auf. In Texas hat ein Richter einen Verkehrsrowdy dazu verdonnert, das Grab seines Unfallopfers jedes Jahr zum Todestag mit Blumen zu schmücken. Außerdem erhielt der Schuldige eine sechsjährige Gefängnisstrafe auf Bewährung und muß die medizinischen Behandlungskosten der schwer verletzten Witwe seines Opfers bezahlen. Die Witwe begrüßte die Entscheidung. „Eine einfache Bestrafung wäre für mich und für das Opfer nicht ausreichend gewesen“, sagte sie nach dem Urteil.

In Belgien sind die Zeiten der versteckten Radarfallen vorbei. Justizminister Melchior Wathelet hat seine Verkehrspolizei angewiesen, die automatischen Geschwindigkeitsmesser mit der schnellen Linse einzupacken. Für diese Art Verfolgung von Delikten fehlt nämlich die gesetzliche Grundlage. Dank der Gesetzeslücke gelten Radarfallen ohne Anwesenheit eines Gendarmen als „Eingriff in das Privatleben“ der Verkehrsteilnehmer und verstoßen gegen das „Recht auf Verteidigung“. Karl Wegmann

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