: Tarif-ABC
Der Streit zwischen Druck-Arbeitgebern und -Arbeitnehmern dreht sich weniger um die alljährlich festzulegende Gehaltshöhe (Angebot zwei, Forderung fünf Prozent) als um den den sogenannten Mantel-Tarifvertrag, der die allgemeinen Beschäftigungsbedingungen regelt und bis 1998 gelten soll.
DIe Arbeitgeber wollen den von der Gewerkschaft zum Jahresbeginn gekündigten Vertrag verlängern und mit einem „Tarifvertrag zur Förderung der Beschäftigung“ ergänzen. Er soll den Betrieben die Einführung flexiblerer Arbeitszeiten einräumen, einschließlich der Möglichkeit zur Samstagsarbeit. Von den Gewerkschaften ebenfalls abgelehnt: Ein Passus im Tarifvertrag, der den Unternehmen die Einstellung von Arbeitslosen unterhalb der gültigen Tarife (90 Prozent) gestattet.
Die Gewerkschaften fordern dagegen unter anderem: Mehr Mitbestimmungsrechte beim betrieblichen Gesundheitsschutz; den Verzicht auf flexible Arbeitszeiten bei Vollzeit-Beschäftigten; das Recht auf Teilzeitarbeit; Mitbestimmung bei der Gleichstellung von Mann und Frau und bei der Gestaltung der Schichtarbeit; Anspruch auf Vorruhestand für Schichtarbeiter, die mindestens zehn Jahre Nachtschicht geleistet haben.
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