piwik no script img

Tag des offenen Zapfhahns

Schwerin/Bonn (AP) – Erstmals werden die Brauerein in diesem Jahr den Jahrestag der ältesten noch geltenden Lebensmittelvorschrift begehen: Vor nunmehr 479 Jahren, am 23. April (Sonntag), erließ der bayerische Herzog Wilhelm IV. das Reinheitsgebot, wonach zur Herstellung von Bier „allain Gersten, Hopffen und Wasser genomen und gepraucht sölle werden“. Für das gute Gelingen des komplizierten Brauvorgangs kam später die Hefe als vierte, auf natürlicher Züchtung beruhende Substanz hinzu. Dem ausschließlichen Gebrauch der vier Grundstoffe fühlt sich die Brauwirtschaft nach wie vor verpflichtet. Sie will dies „unterstreichen“ mit dem „Tag des deutschen Bieres“, an dem die Mehrzahl der bundesweit 1.278 Braustätten mit Verkostungen und Betriebsbesichtigungen für ihre über 5.000 Biersorten werben. Der Bierausstoß betrug 1994 fast 11,9 Milliarden Liter (rund 150 Liter pro Bundesbürger).

50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen