: TV muss draußen bleiben
betr.: „Rache für Big Brother“ (Gerichtsfernsehen bleibt in Deutschland zu Unrecht verboten), taz vom 25.1. 01
(...)
Was an dem Urteil „konservativ und medienfeindlich“ sein soll, will sich mir nicht erschließen. Die Berichterstattung aus dem Gerichtssaal ist ja nicht verboten, lediglich TV-Kameras müssen auch künftig draußen bleiben.
Gott sei Dank!: Dass laufende Kameras manipulieren, allein durch ihre Anwesenheit ins Geschehen eingreifen und ihre eigene Wirklichkeit liefern, ist doch keine neue Erkenntnis. Dass sie also der Wahrheitsfindung diametral entgegenwirken, hat das Verfassungsgericht völlig richtig erkannt. [...]Und auch wenn dieses Urteil tatsächlich eine Retourkutsche der Verfassungsrichter auf den (nach meiner Auffassung demokratiegefährdenden) Sittenverfall im deutschen Fernsehen sein sollte, was ich nicht glaube, könnte ich darüber eine gewisse klammheimliche Freude nicht verleugnen . . . OLIVER RAU, Frankfurt/Main
[...] Das war das erste Mal, dass mir (indirekt) zum Vorwurf gemacht wurde, Die Zeit zu lesen. Wenn es in Deutschland nichts mehr zu beklagen gibt, als dass sich jemand (ein Verfassungsrichter gar!) die wahrscheinlich beste Wochenschrift Deutschlands zu Gemüte führt – wohlan, wir haben es weit gebracht! Blicken wir nun – bar aller Sorgen – in eine Zeit-lose Zukunft ? MARK NEIS
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