■ TREUHAND: Betriebskindergärten in Kommunaleigentum
Berlin. Die Treuhandanstalt hat bis Ende Januar 285 ehemalige Betriebskindergärten an Städte und Gemeinden in den neuen Bundesländern übergeben. Treuhandpräsidentin Birgit Breuel erließ für die Übertragung Zuordnungsbescheide, teilte die Treuhandanstalt mit. Gegenwärtig liegen weitere 250 Übertragungsanträge von Kommunen vor. Wegen der Beschäftigungslage in den Städten und Gemeinden wird aber nicht damit gerechnet, daß für alle Betriebskindergärten eine Übertragung in Kommunaleigentum beantragt wird. 11.975 ehemals volkseigene Kindergärten, für die die Treuhand nicht zuständig ist, befanden sich in Rechtsträgerschaft der Kommunen. Diese Kindergärten stehen den Kommunen nach dem Einigungsvertrag zu und können bei den Bundesvermögensämtern als Eigentum beantragt werden.
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen