: THEMA DES TAGES
Aus für Mietobergrenzen
Die so genannten Mietobergrenzen sind eine Art bezirklich garantierter Mietsozialismus: Um Mieter vor allzu deftigen Mieterhöhungen nach Sanierungen zu schützen, durften Häuslebesitzer eine bestimmte Quadratmetermiete nicht überschreiten. Das Oberverwaltungsgericht hat nun einer Eigentümerin Recht gegeben, die die Obergrenzen in Friedrichshain-Kreuzberg nicht akzeptieren wollte. Und nicht nur das, die Richter gaben dem Urteil Allgemeingültigkeit: Die „Einführung pauschaler Mietobergrenzen“ sei nicht zulässig.