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EuGH zu Schengen-RaumSystematische Grenzkontrollen unzulässig

LUXEMBURG | Verdachtsunabhängige Kontrollen in Grenznähe, an Bahnhöfen und in Zügen dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht zu systematischen Grenzkontrollen ausarten. Hintergrund ist ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht Kehl wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Der Angeklagte hatte sich 2014 gegen eine Polizeikontrolle auf dem Bahnhofsvorplatz in Kehl gewehrt. Der Bahnhof ist nahe der französischen Grenze. Das Bundespolizeigesetz erlaubt dort verdachtsunabhängige Kontrollen, die im reisefreien Schengen-Raum eigentlich abgeschafft worden sind. Das Amtsgericht wollte nun vom EuGH wissen, ob das mit EU-Recht vereinbar ist und damit die Polizeikontrolle rechtmäßig war.

Laut Urteil muss zumindest in anderen Vorschriften sichergestellt sein, dass die Überprüfungen in der Praxis nicht systematischen Grenzkontrollen gleichkommen. Fehlten diese, könne nicht davon ausgegangen werden, dass nur selektive Stichprobenkontrollen stattfinden. Genau das aber verlange das EU-Recht. (dpa)

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