EuGH zu Schengen-Raum: Systematische Grenzkontrollen unzulässig
Laut Urteil muss zumindest in anderen Vorschriften sichergestellt sein, dass die Überprüfungen in der Praxis nicht systematischen Grenzkontrollen gleichkommen. Fehlten diese, könne nicht davon ausgegangen werden, dass nur selektive Stichprobenkontrollen stattfinden. Genau das aber verlange das EU-Recht. (dpa)
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