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Sylvia Sonnemann Der MiethaiDeckel, Bremse, Stopp

Sylvia Sonnemann ist Geschäftsführerin vom Verein „Mieter helfen Mietern“, Bartelsstraße 30, Hamburg, ☎040-431 39 40,

www.mhmhamburg.de

Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel für unwirksam erklärt. Seine Begründung: Der Berliner Senat hatte nicht die Kompetenz, für das eigene Bundesland die Mieten zu beschränken; diese Kompetenz obliege dem Bund. Angesichts der Wohnungsnot und der horrenden Mieten vor allem in Ballungszentren ist jetzt ein bundesweiter Mietendeckel gefordert!

Schon vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde die Kampagne „Mietenstopp! Denn dein Zuhause steht auf dem Spiel“ gestartet – sie fordert, die aktuellen Mietpreise für sechs Jahre einzufrieren; hinzu kommen weitere mieterfreundliche Reformvorschläge, die unter www.mietenstopp.de eingesehen werden können.

Trotz des fehlenden bundesweiten Mietendeckels gilt nach wie vor auch in Hamburg die Mietpreisbremse. Sie ist sogar bis Juni 2025 verlängert worden. Die Reformen haben die Chancen verbessert, sich gegen hohe Mietforderungen bei der Anmietung zu wehren. Folgende drei Bedingungen gelten in Hamburg:

Wer nach dem 10. Juli 2018 einen neuen Mietvertrag abgeschlossen hat, kann die vereinbarte Miete möglicherweise rügen, wenn die mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

Wer nach dem 1. Januar 2021 angemietet hat, muss im Mietvertrag eine Begründung bekommen haben, wenn die Miete über der Zehn-Prozent-Grenze liegt. Fehlt der Hinweis, ist eine erfolgreiche Rüge und damit eine Absenkung der Miete noch aussichtsreicher.

Wer vor dem Stichtag 10. Juli 2018 angemietet hat, wird die Miete kaum erfolgreich rügen können. Die möblierte Vermietung – ein oft zur Umgehung der Zehn-Prozent-Grenze bemühtes Konstrukt – fällt übrigens auch unter die Mietpreisbremse. Hier ist die Ermittlung der Vergleichsmiete komplizierter, aber mit Unterstützung von Mietervereinen absolut machbar.

Wirklich effektiv ist die Mietpreisbremse aufgrund vieler Ausnahmen nicht, trotzdem sollten alle Mieter*innen, die nach den oben genannten Stichtagen gemietet haben, prüfen, ob sie sich gegen eine hohe Miete wehren wollen.

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