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.....Supermario im Knast

Wer sich im Gefängnis die Zeit totschlagen will, muss weiter zur Hantel oder zum Brettspiel greifen. Spielekonsolen is' nich! Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden - aus Gründen der Sicherheit.

Strafgefangene haben keinen Anspruch auf elektronische Spielekonsolen in ihren Zellen. So lautet ein am Donnerstag veröffentlichtes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt. Nach Auffassung der Richter gefährden die Konsolen die Sicherheit und Ordnung im Gefängnis. Konkret sehen sie die Gefahr der missbräuchlichen Speicherung sicherheitsrelevanter Daten, die über das Internet mit Außenstehenden ausgetauscht werden könnten (Az.: 3 Ws 279/08).

Das Gericht wies mit seinem Beschluss die Beschwerde eines Strafgefangenen zurück. Der Mann hatte sich dagegen gewandt, dass ihm die Nutzung einer Spielekonsole untersagt worden war. Er sah darin eine unverhältnismäßige Beschränkung seiner Freizeitbeschäftigung. Das OLG wertete die Entscheidung der Gefängnisleitung jedoch als rechtmäßig. Es sei in der Rechtsprechung anerkannt, dass Strafgefangenen grundsätzlich kein Computer ausgehändigt werden dürfe. Dieses Verbot lasse sich ohne weiteres auf die modernen Spielekonsolen übertragen. Denn sowohl die Hard- als auch die Software könne durchaus so manipuliert werden, dass die Sicherheit in der Haftanstalt nicht mehr garantiert sei.

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