: Süssmuth zum § 218: Liberalere Indikation
Bonn (dpa) - In einem geeinten Deutschland sollten ungewollt schwangere Frauen in Konfliktsituationen nach einer vorgeschriebenen umfassenden Beratung selbst entscheiden, ob sie das Kind bekommen können. Dafür sind die Vorsitzende der CDU-Frauenunion, Rita Süssmuth, und die Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes, Ingeborg Retzlaff, am Montag in Bonn eingetreten. Sie wandten sich zugleich gegen unterschiedliche Rechtsgebiete in Ost und West. Eine Lösungsperspektive für ein einheitliches Recht müsse bereits im Einigungsvertrag aufgenommen werden.
Nach den Vorstellungen von Süssmuth und Retzlaff sollte die in der Bundesrepublik geltende Indikationsregelung grundsätzlich beibehalten werden, nach der eine Abtreibung nur bei bestimmten medizinischen, ethischen oder sozialen Gründen legal ist. Allerdings soll die betroffene Frau, nachdem sie sich ausführlich hat beraten lassen, selbst entscheiden können, ob ihre Gründe so schwerwiegend sind, daß sie die Schwangerschaft nicht austragen kann. Strafbar soll danach nur noch ein Schwangerschaftsabbruch ohne die vorgesehene Pflichtberatung sein.
Es sei an der Zeit, jetzt eine fühlbare Starthilfe für einen Ausbau der Fördermaßnahmen für Mutter und Kind zu leisten, deren finanzieller Gesamtaufwand für 1990 und 1991 zusammen auf bis zu fünf Milliarden Mark anzusetzen sei.
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